08.02.12006, 15:17
Zitat:Das römische System war eine Mischverfassung, die sowohl monarchistische (beispielsweise der vorübergehende Diktator), aristrokratische (den nobiles) und demokratische Ansätze (den Volkstribunen als Vertreter der Plebejer) aufwies. Sie unterscheidet sich in folgenden Merkmalen:
- dem organisierten Parteienwesen
- der Gewaltenteilung
- der niedergeschriebenen Verfassung
- der Ständelosigkeit
- den Grundrechten als unveräußerlichen Gesetzen
Zitat:zu 1) - dem organisierten Parteienwesen
Auch die Römer kennen das organisierte Parteienwesen. Du solltest Dich besser in die römische Geschichte einlesen. Es gab (ähnlich dem heutigen Nordamerika Republikaner und Demokraten) bei den Römern die Optimaten und die populare Partei. Außerdem viele Splittergruppen, z. B. die der Ritter, der Italiker und weiterer, die sich zumeist (je nach Nutzen) der einen oder der anderen großen Partei anschlossen. Sozusagen temporäre Bündnisse eingingen.
Besaßen die Römer etwa ein Parteibuch oder ein niedergeschriebenes Parteiprogramm, mit denen sie in einen Wahlkampf zogen? Die Optimaten und Popularen waren keine "organisierten Parteien" (Systeme), geschlossene Institutionen, sondern nur lose Parteiungen, eben wie Du es schreibst "temporäre Bündnisse". Analog kann man die Parteien und Parteiungen sehen, gleichsetzen jedoch nicht.
Zitat:Die Römische Republik enthielt eine Reihe von Elementen der Gewaltenteilung, die auch heute noch Grundlage vieler Verfassungen sind.
Quästor: Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse und des Staatsarchivs
Ädil: Polizeigewalt, Marktaufsicht, Festaufsicht, Tempelfürsorge, Ausrichtung von Spielen
Prätor: Rechtsprechung, imperium minus
Ja, Elementen nur, historische Ansätze. Die selbigen Ämter kann man noch nicht als in sich geschlossene Institutionen beschreiben (wie im heutigen Staat), sondern als Schritte der politischen Laufbahn.
Zitat:zu 3) - der niedergeschriebenen Verfassung
Eine niedergeschriebene Verfassung gab es sehr wohl, und zwar in dem Sinn, daß der Pontifex Maximus über die Einhaltung gewisser religiöser Regeln wachte, die in unzähligen Papyrusrollen und Wachstafeln niedergeschrieben waren. Diese (einer Verfassung gleichstehenden) Regeln wurden während der Zeit der Republik von der Priesterschaft des Jupiter Optimus Maximus und teilweise auch von den Vestalinnen aufbewahrt.
In wiefern kann man gesellschaftlich- religiöse Regeln mit einer modernen Verfassung gleichsetzen? Zudem sind die neuzeitlichen, demokratischen Verfassungen säkularisiert und besitzen keine theokratischen Einschränkungen. Auch kann ich auf die von Dir zitierte Quelle verweisen:
Zitat: Eine regelrechte geschriebene Verfassung existierte allerdings nicht.
Zitat:zu 4) - der Ständelosigkeit
Wo gibt es heute Ständelosigkeit? Zudem gab es das "römische Bürgerrecht", das mit dem vergleichbar ist, was Du hier wohl unter Ständelosigkeit verstehst.
Stand bedeutet, in einer jeweiligen (sozialen) Kaste hineingeboren zu sein, ohne dass man diese verlassen kann (außer beispielsweise durch Adoption). Im römischen Staat waren dies u. a. die Patrizier und die Plebejer. In der heutigen Gesellschaft spielt es im vor dem Gesetz keine Rolle, aus welcher Familie man abstammt.
Zitat:zu 5) - den Grundrechten als unveräußerlichen Gesetzen
Hast Du nicht aufgepaßt in der Schule? Jedenfalls gebe ich Dir keine weitere Nachhilfe. Das wird mir zu primitiv. Bilde Dich, und dann komm wieder. Jeder römische Bürger hatte unveräußerliche Rechte, die sogenannten römischen Bürgerrechte. Egal ob arm oder reich, ob zugezogener Römer oder geborener Römer. Sogar ehemaligen Sklaven wurden diese Bürgerechte gewährt (siehe Klientelverhältnisse).
Bürgerrechte kann man noch längst nicht mit denen in den modernen Verfassungen niedergeschriebenen Grundrechten (die für alle Menschen Gültigkeit besitzen) gleichsetzen, lediglich analog setzen. Bürgerrechte hingegen sind nur für die jeweiligen Bürger von Bedeutung, besitzen keinen universellen Anspruch. In den heutigen Systemen sind sie den jeweiligen Grundrechten untergeordnet. Zudem sind sie Regierungsform übergreifend
Zitat:"Tja, und das ist der Punkt, an dem man seinen eigenen Verstand einschalten sollte und mal selbst in der griechischen Sprache nachschlägt, anstatt den Büchern der Demokraten zu glauben, die diesbezüglich wohl unzweifelhaft als parteiisch gelten dürfen."
1. Wenn die "Demokraten" nun ihre Duden und Fremdwörterbücher manipuliert haben sollten, warum sind dann die Altgriechischbücher, die ebenso in demokratischen Verlagen erscheinen, nicht ebenso manipuliert?
2. Was hätten die "Demokraten" von dieser Sprachmanipulation? Sie würden sich doch letztendlich selbst ans Bein pissen.
Die Zwänge sind eine Konsequenz aus der Freiheit. Eine niedergeschriebene Eigentumsfreiheit bedeutet, dies auch zu vermehren.
Die Zwänge, die entstehen, sind rein marktwirtschaftlicher Natur. Aber damit diese Zwänge entstehen, muss erst die Freiheit der Eigentumsvermehrung gegeben sein. Ein Staat, der in die Wirtschaft eingreift und sie regelt, kann auch die Eigentumsmehrung verhindern, z.B. wenn er das Eigentum begrenzt.
Interessant finde ich auch an der von Dir erwähnten Quelle, dass in Bezug auf den römischen Staat kein einziges Mal das Wort "Demokratie" fiel.