14.11.12005, 23:00
Lieber WM,
VORWEG: WIR REDEN HIER ÜBER DIE QUALITÄT DES URTEILS
Ich habe aus dem rein "juristischen Blickwinkel" argumentiert, da gibts zunächst mal für die Gesetzesanalyse keine Verschwörungen oder Korruption zu berücksichtigen, auch wenn natürlich viele Gerichte beeinflußt sind etc., das muß man erst bei der Urteilsanalyse berücksichtigen. Aber zuerst mal den status quo auseinandernehmen. Und da ist es nun mal von der Gesetzeslage so in unserem Land, daß die Hersteller eben keine solche Auflagen bekommen, auch wenn sie es eigentlich müßten aufgrund von anderen Gesetzen, mitunter dem Grundgesetz. Jeder Bürger z.B. hat ein Recht auf Unversehrtheit.
Hier läßt der Staat den "Gaunern" eben freies Spiel. Ein Gauner ist ein Gauner, sobald man ihn gaunern läßt, gaunert er eben herum, da gibt es für mich nichts zu wundern. Also muß man dem ein Riegel vorschieben.
Rein rechtlich betrachtet ist eine (moralische) Gaunerei, die durch das Gesetz legitimiert ist, eben nicht strafbar. Das Gericht muß sich in einem bestimmten Rahmen an die vorhandenen Gesetze halten, freilich gibt es "Spielräume" in denen der Richter wegen bestimmten Umständen im Urteil abweichen kann. Man muß ihm aber auch die gesetzlichen Ausweichmöglichkeiten aufzeigen, wenn er nicht selber draufkommt, das ist die Aufgabe des Anwalts (des Klägers in diesem Fall). Und wenn dann eben "dämlich" argumentiert wird ... fast jedes Fraß im Supermarkt kann einen umbringen, wenn man viel davon in sich reinstopft. Man kann sich sogar mit Wasser töten, indem man über längere Zeiträume jeden Tag mehr al 6 Liter trinkt! Dieser Argumentationsweg muß in eine Sackgasse führen.
Grüße
Anmerkung zum Wasser: War nur als Beispiel gedacht, ich will niemanden verunsichern. In der Regel trinkt jeder eher zu wenig als zuviel.
Die Dosis macht das Gift.
VORWEG: WIR REDEN HIER ÜBER DIE QUALITÄT DES URTEILS
Ich habe aus dem rein "juristischen Blickwinkel" argumentiert, da gibts zunächst mal für die Gesetzesanalyse keine Verschwörungen oder Korruption zu berücksichtigen, auch wenn natürlich viele Gerichte beeinflußt sind etc., das muß man erst bei der Urteilsanalyse berücksichtigen. Aber zuerst mal den status quo auseinandernehmen. Und da ist es nun mal von der Gesetzeslage so in unserem Land, daß die Hersteller eben keine solche Auflagen bekommen, auch wenn sie es eigentlich müßten aufgrund von anderen Gesetzen, mitunter dem Grundgesetz. Jeder Bürger z.B. hat ein Recht auf Unversehrtheit.
Hier läßt der Staat den "Gaunern" eben freies Spiel. Ein Gauner ist ein Gauner, sobald man ihn gaunern läßt, gaunert er eben herum, da gibt es für mich nichts zu wundern. Also muß man dem ein Riegel vorschieben.
Rein rechtlich betrachtet ist eine (moralische) Gaunerei, die durch das Gesetz legitimiert ist, eben nicht strafbar. Das Gericht muß sich in einem bestimmten Rahmen an die vorhandenen Gesetze halten, freilich gibt es "Spielräume" in denen der Richter wegen bestimmten Umständen im Urteil abweichen kann. Man muß ihm aber auch die gesetzlichen Ausweichmöglichkeiten aufzeigen, wenn er nicht selber draufkommt, das ist die Aufgabe des Anwalts (des Klägers in diesem Fall). Und wenn dann eben "dämlich" argumentiert wird ... fast jedes Fraß im Supermarkt kann einen umbringen, wenn man viel davon in sich reinstopft. Man kann sich sogar mit Wasser töten, indem man über längere Zeiträume jeden Tag mehr al 6 Liter trinkt! Dieser Argumentationsweg muß in eine Sackgasse führen.
Grüße
Anmerkung zum Wasser: War nur als Beispiel gedacht, ich will niemanden verunsichern. In der Regel trinkt jeder eher zu wenig als zuviel.
Die Dosis macht das Gift.