13.11.12005, 21:00
Das Gerichtsurteil ist in Ordnung, die Kläger haben es nur falsch angepackt.
Der Argumentationsweg war eben stümperhaft. Warum soll eine Firma verantwortlich sein, wenn es unser Gesetz erlaubt, solche Produkte zu vertreiben? Bei den Zigarettenschachteln handelt es sich nur um ein Kampagne des Gesundheitsministeriums, nicht um eine gesetzliche Auflage, die für alle potenziell giftigen Konsumgüter gilt.
Hier liegt aber genau das Problem:
Was "unrecht" ist, ist folgendes: Man darf potenziell giftige (durch großen Verzehr, in Kombination mit anderen Stoffen etc.) "Nahrungsmittel" bewerben und verharmlosen und auch noch unkontrolliert im Supermarkt verkaufen. Dadurch wird der Verbraucher ausgetrickst und kann nur unter erschwerten Bedingungen "mündige Entscheidungen" treffen. Hier ist dann der Gesetzgeber verpflichtet, entsprechend einzugreifen. Man muß also nicht die Firma verklagen, sondern das Gesendheitsamt. Der Staat muß Entschädigung zahlen.
Wenn man diesen Argumentationsweg nimmt und ausbaut, ist ein Erfolg vor Gericht möglich, ansonsten ist man eben selbst schuld, da bin ich leider auch der Meinung.
Grüße
Der Argumentationsweg war eben stümperhaft. Warum soll eine Firma verantwortlich sein, wenn es unser Gesetz erlaubt, solche Produkte zu vertreiben? Bei den Zigarettenschachteln handelt es sich nur um ein Kampagne des Gesundheitsministeriums, nicht um eine gesetzliche Auflage, die für alle potenziell giftigen Konsumgüter gilt.
Hier liegt aber genau das Problem:
Was "unrecht" ist, ist folgendes: Man darf potenziell giftige (durch großen Verzehr, in Kombination mit anderen Stoffen etc.) "Nahrungsmittel" bewerben und verharmlosen und auch noch unkontrolliert im Supermarkt verkaufen. Dadurch wird der Verbraucher ausgetrickst und kann nur unter erschwerten Bedingungen "mündige Entscheidungen" treffen. Hier ist dann der Gesetzgeber verpflichtet, entsprechend einzugreifen. Man muß also nicht die Firma verklagen, sondern das Gesendheitsamt. Der Staat muß Entschädigung zahlen.
Wenn man diesen Argumentationsweg nimmt und ausbaut, ist ein Erfolg vor Gericht möglich, ansonsten ist man eben selbst schuld, da bin ich leider auch der Meinung.
Grüße