17.01.12007, 00:14
Verhaltensgestörte Kinder gehören aus dem Unterricht entfernt.
Was will man den Lehrern sonst noch unter dem Banner der Toleranz zumuten?
Ein Lehrer hat eine klar definierte Aufgabe. Wird er in der Ausübung dieser Aufgabe gehindert, muß er sich wehren, sprich die Störenfriede aus dem Unterricht entfernen.
Siehe oben PLs Ausführungen, ist eigentlich ganz deutlich: Man kümmert sich um seinen Kram (in dem Fall gehört es eben zum "Kram" des Lehrers, anderen etwas beizubringen), bis man daran gehindert wird...
Wird dem Lehrer so ein Schritt nicht erlaubt, dann muß dieser aus Verantwortung sich selbst und den anderen Schülern gegenüber sofort seine Lehrtätigkeit einstellen. Wenn nicht handelt er wider des Naturgesetzes von Ursache und Wirkung. Damit läd er sich dann selbst Leid auf.
Grüße
Was will man den Lehrern sonst noch unter dem Banner der Toleranz zumuten?
Ein Lehrer hat eine klar definierte Aufgabe. Wird er in der Ausübung dieser Aufgabe gehindert, muß er sich wehren, sprich die Störenfriede aus dem Unterricht entfernen.
Siehe oben PLs Ausführungen, ist eigentlich ganz deutlich: Man kümmert sich um seinen Kram (in dem Fall gehört es eben zum "Kram" des Lehrers, anderen etwas beizubringen), bis man daran gehindert wird...
Wird dem Lehrer so ein Schritt nicht erlaubt, dann muß dieser aus Verantwortung sich selbst und den anderen Schülern gegenüber sofort seine Lehrtätigkeit einstellen. Wenn nicht handelt er wider des Naturgesetzes von Ursache und Wirkung. Damit läd er sich dann selbst Leid auf.
Grüße