14.08.12006, 16:10
Der römische Standpunkt, und er sei Dir gegönnt.
Dann will ich doch gerne wiedergeben, was ich so zum Thema gefunden habe - extremst zusammengekürzt, versteht sich.
Das hat die Verschleppten mit Sicherheit ungeheuer getröstet, was?!
Als Beispiel:
Auf der Rechtsbasis wurde der Kauf einer Sklavin mit dem Kauf eines Schweines verglichen. Der Verkäufer musste das Schwein zurücknehmen, wenn er den Käufer vorher nicht darüber aufgeklärt hatte, dass das Schwein kastriert sei.
Ebenso verhielt es sich beim Verkauf einer unfruchtbaren Sklavin.
In der Republik war die Vergewaltigung einer eigenen Sklavin straffrei. Vergewaltigte ein Mann aber eine fremde Sklavin, wurde er wegen "Wertminderung" oder "Sachbeschädigung" angeklagt und es wurde ihm eine Geldstrafe auferlegt.
Ja richtig, das klingt alles sehr nach heutiger Lohnarbeit... also och bitte...
Die Frau hatte nur in einem Punkt die gleichen Rechte wie ein Mann: Sie durfte das Forum begehen und konnte in eigener Sache als Zeuge oder Verteidiger auftreten. Das letztere wurde ihr aber erst sehr spät zugestanden und auch gleich wieder durch ein Gesetz genommen: "Frauen sind von allen Ämtern, bürgerlichen wie öffentlichen, ausgeschlossen, können daher weder Richter sein, noch Verwaltungsbeamte, noch können sie klagen oder für andere als Beistände oder Sachverwalter vor Gericht auftreten." Man begründete das mit der Aussage: "Es wird allgemein angenommen, dass Frauen und Sklaven öffentliche Ämter nicht auszufüllen vermögen."
Aus dieser Aussage kann man entnehmen, dass die Frau nicht als Rechtsperson galt. Sie konnte also nicht offiziell an der Regierung teilnehmen, Geschworene sein und auch keine Güter besitzen.
Sie hatte dem Staat gegenüber auch keine Rechte und Pflichten und daher auch "kein Verständnis für öffentliche Fragen".
"Niemals hat ihr [der Mutter] das [römische] Recht einen Platz eingeräumt, noch hat es sie je definiert."
Frauen wurden als urteilsschwach (levitas animi) und als "schwaches Geschlecht" (infirmitas sexus) bezeichnet. Das bedeutete, dass der Mann im römischen Recht über die Frau gestellt war.
Die Vormundschaft der Frau sei die beste Möglichkeit, die Ordnung in der Familie zu waren, weil die Frau ihren Gefühlen zu spontan nachgab.
Alle römischen Frauen, außer vestalische Jungfrauen (Priesterinnen), Freigeborene mit 3 Kindern, Freigelassene mit 4 Kindern und Personen eigenen Rechts unterstanden einem Vormund (tutor). In der Regel war das der pater familias.
Bevor die Frau heiratete, unterstand sie der vollen Verfügungsgewalt ihres Vaters. Man bezeichnete dies als patria potestas (väterliche Gewalt). Der Vater konnte über Leben und Tod seiner Familie entscheiden. Er konnte die Mitglieder seiner Familie verkaufen und darüber verfügen, welche Kinder er in seine Familie aufnehmen wollte. Dafür musste oder sollte er zumindest einen Familienrat einberufen, doch das war bis zur Kaiserzeit nicht gesetzlich geregelt.
Bei einer Ehe nach dem mater familias -Prinzip war die rechtliche Beziehung von der Frau zu ihrem Mann, wie die einer Tochter. Sie unterstand seiner Gewalt. Die Tochter wurde also von der Gewalt des Vaters in die Gewalt des Mannes übergebeben. Deshalb hieß diese Ehe auch manus-Ehe (manus=Hand).
Dieses Vormundschaftsrecht bedeutet , dass der Vormund frei über das Vermögen der Frau entscheiden konnte.
Starb der Ehemann oder der Vater, so war die Frau trotzdem nicht unabhängig. Sie brauchte jetzt einen gesetzlichen Vormund. Dieser wurde nach folgenden Verfahren bestimmt: Es wurde ein tutor von der Familie bestimmt, wenn dieser nicht im Testament festgelegt war (tutor legitimes), meist ein naher Blutsverwandter; der tutor testamentarius war hingegen im Testament des Verstorbenen aufgeführt. Waren überhaupt keine Angaben vorhanden und es kam nicht zu einer familiären Einigung, so wurde durch den Magistrat eine Person mit der Vormundschaft beauftragt.
Ein Erbrecht gab es für Frauen nicht und das Testament einer Frau konnte jederzeit problemlos angefochten werden.
Zumindest bis zum Augusteischen Gesetz.
Eine juristische Verurteilung wegen einer Vergewaltigung wurde immer in Zusammenhang mit dem Stand der Vergewaltigten beschlossen.
Allgemein wurde in zwei Fälle unterschieden. Die Frau hätte um Hilfe rufen können. In diesem Falle wurde sie hingerichtet. Wenn sie keine Hilfe hätte erreichen können und sie so nicht gerettet werden konnte, blieb sie verschont und war nicht schuldig.
Vergewaltigte Frauen wurden stark sozial isoliert, weil deren Kinder keine Gewissheit mehr auf das Erbe hatten. Die Kinder konnten ja durch die Vergewaltigung gezeugt worden sein.
Eine Vergewaltigung wurde mit einem Ehebruch verglichen. So brachte sich Lucretia nach einer Vergewaltigung selbst um, weil sie als Ehebrecherin galt.
Der größte Widerspruch lag jedoch in der Verbindung -Frau und Philosophie- . Viele Männer waren der Meinung, Frauen beschäftigten sich nur mit der Philosophie, einem eindeutigen Männergebiet, um damit prahlen zu können. Allein die Stoiker stellten sich gegen das veraltete System. Sie plädierten unter anderem dafür, dass Mädchen und Jungen gleich erzogen würden. Plutarch ging als Stoiker am weitesten, indem er die Idee einbrachte, mit dem Erlernen der Philosophie für die Frau auch noch die Mathematik und die Astronomie zu verbinden. Doch die Gegenmeinung dazu überwog. "Eine Frau, die die Mathematik beherrsche, würde nicht mehr tanzen."(Jaja, tanzt, ihr Puppen, tanzt... )
Letztendlich kann man sagen, dass römische Frauen, wenn auch hinter vorgehaltener Hand, sehr gebildet waren und ihr Wissen nur nicht zugeben durften. Teilweise gaben sie ihre Werke unter Männernamen heraus.
Naja, ob das nun für die Römer oder eher gegen die Germanen spricht, lasse ich mal dahingestellt.
Die Römer praktizierten dies übrigens bevorzugt und teilweise sehr gezielt mit Mädchen - weniger der Geburtenkontrolle wegen, sondern weil die irgendwann in der Aussteuer zu kostspielig geworden wären.
Angemerkt dazu sei auch, daß die Entscheidung über eine Aussetzung ausschließlich beim Vater lag.
Verboten wurde die Kindesaussetzung übrigens erst im 4. Jahrhundert d. Z., also lange nach Julius.
*schulterzuck*
Naja, dafür hat er zu Lebzeiten Kriege gegen Völker geführt, um zur Tilgung seiner Schulden an deren Goldvorkommen zu gelangen.
Eine Münze hat eben immer zwei Seiten.
Dann will ich doch gerne wiedergeben, was ich so zum Thema gefunden habe - extremst zusammengekürzt, versteht sich.
Paganlord schrieb:Sklaven waren Arbeiter mit einem Arbeitsvertrag.
Das hat die Verschleppten mit Sicherheit ungeheuer getröstet, was?!
Als Beispiel:
Auf der Rechtsbasis wurde der Kauf einer Sklavin mit dem Kauf eines Schweines verglichen. Der Verkäufer musste das Schwein zurücknehmen, wenn er den Käufer vorher nicht darüber aufgeklärt hatte, dass das Schwein kastriert sei.
Ebenso verhielt es sich beim Verkauf einer unfruchtbaren Sklavin.
In der Republik war die Vergewaltigung einer eigenen Sklavin straffrei. Vergewaltigte ein Mann aber eine fremde Sklavin, wurde er wegen "Wertminderung" oder "Sachbeschädigung" angeklagt und es wurde ihm eine Geldstrafe auferlegt.
Ja richtig, das klingt alles sehr nach heutiger Lohnarbeit... also och bitte...
Zitat:Was die Frauenrechte angeht - ich erinnere nur an den Begriff "Domina"
Jede Familie hatte bei Wahlen nur eine Stimme. Das Stimmrecht wurde durch den Mann ausgeübt. Trotzdem gab es viele politisch interessierten Frauen. Die Namen sind bekannt: Caesars Frau Calpurnia gehörte z. B. auch dazu. Es wird nicht abgestritten, daß die Frauen politisch deutlich unterrepräsentiert waren, was meiner Meinung nach in Ordnung ist. Denn mit einer politischen Verantwortlichkeit wäre auch die Übernahme von Männerpflichten verbunden gewesen bzw. die Übernahme von Frauenpflichten für Männer. Wohin die Vermännlichung der Frau und das weibische Verhalten von Männern führt, das sieht man ja heutzutage. Aber das ist ein anderes Thema.
Die Frau hatte nur in einem Punkt die gleichen Rechte wie ein Mann: Sie durfte das Forum begehen und konnte in eigener Sache als Zeuge oder Verteidiger auftreten. Das letztere wurde ihr aber erst sehr spät zugestanden und auch gleich wieder durch ein Gesetz genommen: "Frauen sind von allen Ämtern, bürgerlichen wie öffentlichen, ausgeschlossen, können daher weder Richter sein, noch Verwaltungsbeamte, noch können sie klagen oder für andere als Beistände oder Sachverwalter vor Gericht auftreten." Man begründete das mit der Aussage: "Es wird allgemein angenommen, dass Frauen und Sklaven öffentliche Ämter nicht auszufüllen vermögen."
Aus dieser Aussage kann man entnehmen, dass die Frau nicht als Rechtsperson galt. Sie konnte also nicht offiziell an der Regierung teilnehmen, Geschworene sein und auch keine Güter besitzen.
Sie hatte dem Staat gegenüber auch keine Rechte und Pflichten und daher auch "kein Verständnis für öffentliche Fragen".
"Niemals hat ihr [der Mutter] das [römische] Recht einen Platz eingeräumt, noch hat es sie je definiert."
Frauen wurden als urteilsschwach (levitas animi) und als "schwaches Geschlecht" (infirmitas sexus) bezeichnet. Das bedeutete, dass der Mann im römischen Recht über die Frau gestellt war.
Die Vormundschaft der Frau sei die beste Möglichkeit, die Ordnung in der Familie zu waren, weil die Frau ihren Gefühlen zu spontan nachgab.
Alle römischen Frauen, außer vestalische Jungfrauen (Priesterinnen), Freigeborene mit 3 Kindern, Freigelassene mit 4 Kindern und Personen eigenen Rechts unterstanden einem Vormund (tutor). In der Regel war das der pater familias.
Bevor die Frau heiratete, unterstand sie der vollen Verfügungsgewalt ihres Vaters. Man bezeichnete dies als patria potestas (väterliche Gewalt). Der Vater konnte über Leben und Tod seiner Familie entscheiden. Er konnte die Mitglieder seiner Familie verkaufen und darüber verfügen, welche Kinder er in seine Familie aufnehmen wollte. Dafür musste oder sollte er zumindest einen Familienrat einberufen, doch das war bis zur Kaiserzeit nicht gesetzlich geregelt.
Bei einer Ehe nach dem mater familias -Prinzip war die rechtliche Beziehung von der Frau zu ihrem Mann, wie die einer Tochter. Sie unterstand seiner Gewalt. Die Tochter wurde also von der Gewalt des Vaters in die Gewalt des Mannes übergebeben. Deshalb hieß diese Ehe auch manus-Ehe (manus=Hand).
Dieses Vormundschaftsrecht bedeutet , dass der Vormund frei über das Vermögen der Frau entscheiden konnte.
Starb der Ehemann oder der Vater, so war die Frau trotzdem nicht unabhängig. Sie brauchte jetzt einen gesetzlichen Vormund. Dieser wurde nach folgenden Verfahren bestimmt: Es wurde ein tutor von der Familie bestimmt, wenn dieser nicht im Testament festgelegt war (tutor legitimes), meist ein naher Blutsverwandter; der tutor testamentarius war hingegen im Testament des Verstorbenen aufgeführt. Waren überhaupt keine Angaben vorhanden und es kam nicht zu einer familiären Einigung, so wurde durch den Magistrat eine Person mit der Vormundschaft beauftragt.
Ein Erbrecht gab es für Frauen nicht und das Testament einer Frau konnte jederzeit problemlos angefochten werden.
Zumindest bis zum Augusteischen Gesetz.
Eine juristische Verurteilung wegen einer Vergewaltigung wurde immer in Zusammenhang mit dem Stand der Vergewaltigten beschlossen.
Allgemein wurde in zwei Fälle unterschieden. Die Frau hätte um Hilfe rufen können. In diesem Falle wurde sie hingerichtet. Wenn sie keine Hilfe hätte erreichen können und sie so nicht gerettet werden konnte, blieb sie verschont und war nicht schuldig.
Vergewaltigte Frauen wurden stark sozial isoliert, weil deren Kinder keine Gewissheit mehr auf das Erbe hatten. Die Kinder konnten ja durch die Vergewaltigung gezeugt worden sein.
Eine Vergewaltigung wurde mit einem Ehebruch verglichen. So brachte sich Lucretia nach einer Vergewaltigung selbst um, weil sie als Ehebrecherin galt.
Der größte Widerspruch lag jedoch in der Verbindung -Frau und Philosophie- . Viele Männer waren der Meinung, Frauen beschäftigten sich nur mit der Philosophie, einem eindeutigen Männergebiet, um damit prahlen zu können. Allein die Stoiker stellten sich gegen das veraltete System. Sie plädierten unter anderem dafür, dass Mädchen und Jungen gleich erzogen würden. Plutarch ging als Stoiker am weitesten, indem er die Idee einbrachte, mit dem Erlernen der Philosophie für die Frau auch noch die Mathematik und die Astronomie zu verbinden. Doch die Gegenmeinung dazu überwog. "Eine Frau, die die Mathematik beherrsche, würde nicht mehr tanzen."(Jaja, tanzt, ihr Puppen, tanzt... )
Letztendlich kann man sagen, dass römische Frauen, wenn auch hinter vorgehaltener Hand, sehr gebildet waren und ihr Wissen nur nicht zugeben durften. Teilweise gaben sie ihre Werke unter Männernamen heraus.
Zitat:Und zu "Kinder wegwerfen" ist zu sagen, daß die Römer darunter etwas ähnliches wie "Abtreibung" verstanden haben. Es war ein Konzept zur Eindämmung der Überbevölkerung, auch wenn zu Caesars Zeiten schon sehr umstritten und meines Wissens auch praktisch nicht mehr angewandt wurde. Die Germanen taten es übrigens ebenso.
Naja, ob das nun für die Römer oder eher gegen die Germanen spricht, lasse ich mal dahingestellt.
Die Römer praktizierten dies übrigens bevorzugt und teilweise sehr gezielt mit Mädchen - weniger der Geburtenkontrolle wegen, sondern weil die irgendwann in der Aussteuer zu kostspielig geworden wären.
Angemerkt dazu sei auch, daß die Entscheidung über eine Aussetzung ausschließlich beim Vater lag.
Verboten wurde die Kindesaussetzung übrigens erst im 4. Jahrhundert d. Z., also lange nach Julius.
Zitat:Und zu guter Letzt: Caesar vererbte in seinem Testament sein gesamtes Vermögen dem einfachen Volk. Jeder Bürger Roms bekam mehrere tausend Euro ausbezahlt, nur hieß das damals nicht Euro - aber die Umrechnungssumme (Kaufkraftsumme) waren mehrere Tausend, vergl. mit heute.
*schulterzuck*
Naja, dafür hat er zu Lebzeiten Kriege gegen Völker geführt, um zur Tilgung seiner Schulden an deren Goldvorkommen zu gelangen.
Eine Münze hat eben immer zwei Seiten.