14.05.12009, 15:51
Es klingt wie ein Szenario aus einem düsteren Fantasy-Streifen: Ein Erfinder aus Saudi-Arabien meldete einen Mikrochip zum Patent an, der es ermöglicht, Menschen zu überwachen und per Knopfdruck zu töten.
Nach den Plänen des Antragstellers würde der Killerchip den Menschen unter die Haut implantiert werden. Über einen Satelliten wäre es somit möglich, den Träger des Chips zu orten.
Eine Spezialversion der Erfindung beinhaltet zudem eine "Strafkammer". Gefüllt mit Gift könnte diese per Fernsteuerung geöffnet werden. "Wenn wir diese Person aus Sicherheitsgründen eliminieren wollen, dann wird dieses Mittel in seinen Körper durch Fernsteuerung über die Satelliten freigesetzt", wird der Wortlaut des Antrags in einer dpa-Meldung zitiert.
Durch den Chip wäre es also möglich, einen Menschen per Knopfdruck via Satellit zu töten. Eine Genehmigung des Antrags ist nicht in Aussicht. Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, werde nach Auskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes nicht erteilt.
Die Idee, Menschen durch elektronische Hilfsmittel zu überwachen - allerdings natürlich ohne diese mit einer Tötungsvorrichtung zu versehen - ist nicht neu. In Hessen werden beispielsweise seit dem Jahr 2000 elektronische Fußfesseln im Strafvollzug eingesetzt. Personen, die eine Freiheitsstrafe zur Bewährung erhalten, können damit besser kontrolliert werden, da ihr Aufenthaltsort durch die Fessel jederzeit festgestellt werden kann.
Elektronische Fußfesseln können aus dem gleichen Grund auch bei Personen angewendet werden, bei denen eine Untersuchungshaft notwendig ist. Die Kosten der elektronischen Überwachung seien geringer als die Unterbringung im geschlossenen Strafvollzug, schreibt das hessische Justizministerium auf seiner Homepage. Mit der menschenverachtenden Idee des saudi-arabischen Erfinders hat dieses Projekt allerdings nichts gemein.
Quelle: www
Nach den Plänen des Antragstellers würde der Killerchip den Menschen unter die Haut implantiert werden. Über einen Satelliten wäre es somit möglich, den Träger des Chips zu orten.
Eine Spezialversion der Erfindung beinhaltet zudem eine "Strafkammer". Gefüllt mit Gift könnte diese per Fernsteuerung geöffnet werden. "Wenn wir diese Person aus Sicherheitsgründen eliminieren wollen, dann wird dieses Mittel in seinen Körper durch Fernsteuerung über die Satelliten freigesetzt", wird der Wortlaut des Antrags in einer dpa-Meldung zitiert.
Durch den Chip wäre es also möglich, einen Menschen per Knopfdruck via Satellit zu töten. Eine Genehmigung des Antrags ist nicht in Aussicht. Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, werde nach Auskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes nicht erteilt.
Die Idee, Menschen durch elektronische Hilfsmittel zu überwachen - allerdings natürlich ohne diese mit einer Tötungsvorrichtung zu versehen - ist nicht neu. In Hessen werden beispielsweise seit dem Jahr 2000 elektronische Fußfesseln im Strafvollzug eingesetzt. Personen, die eine Freiheitsstrafe zur Bewährung erhalten, können damit besser kontrolliert werden, da ihr Aufenthaltsort durch die Fessel jederzeit festgestellt werden kann.
Elektronische Fußfesseln können aus dem gleichen Grund auch bei Personen angewendet werden, bei denen eine Untersuchungshaft notwendig ist. Die Kosten der elektronischen Überwachung seien geringer als die Unterbringung im geschlossenen Strafvollzug, schreibt das hessische Justizministerium auf seiner Homepage. Mit der menschenverachtenden Idee des saudi-arabischen Erfinders hat dieses Projekt allerdings nichts gemein.
Quelle: www
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