11.02.12024, 20:32
Zitat:Mehrheit stimmt für EU-Gentechniknovelle: Ökolandbau bleibt außen vor
Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat die EU-Gentechniknovelle mit Änderungen durchgewunken. 47 Abgeordnete stimmten für den Bericht der der schwedischen EVP-Abgeordneten Jessica Pjolfärd, 31 dagegen. Nur vier Ausschussmitglieder enthielten sich. Grundsätzlich sollen die Pflanzen, die mit den neuen Züchtungsmethoden (NGT) erzeugt werden und sich von konventioneller Züchtung nicht unterscheiden, kennzeichnungsfrei sein. Diese sind Pflanzen in der Kategorie 1. Für andere Pflanzen in der Kategorie 2 gelten aber weiterhin Risikoprüfungen und Kennzeichnungspflichten.
https://www.agrarheute.com/politik/mehrheit-stimmt-fuer-eu-gentechniknovelle-oekolandbau-bleibt-aussen-615696
Zitat:Kategorie 1 NGT-Pflanzen: Diese Pflanzen dürfen ausschließlich Genmaterial enthalten, das sich im züchterisch genutzten Genpool der jeweiligen Art befindet. Alle Kategorie 1 NGT-Pflanzen könnten unabhängig vom angewandten Verfahren auch herkömmlich gezüchtet werden oder durch zufällige Mutation unter natürlichen Bedingungen entstanden sein.
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Die so hergestellten Lebens- und Futtermittel sollen nicht mehr den strengen Regeln des EU-Gentechnikrechts unterliegen, d. h. sie müssen nicht mehr zugelassen werden und unterliegen nicht mehr der Gentechnik-Kennzeichnung; es muss lediglich die Gleichwertigkeit mit konventionellen Pflanzen verifiziert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher würden also anhand der Lebensmittelverpackung nicht erkennen können, ob z. B. Crispr/Cas angewendet wurde.
https://www.lebensmittelverband.de/de/aktuell/20230707-neuer-rechtsrahmen-fuer-neue-genomische-verfahren
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