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EU-Verordnung gegen Homöopathie - Druckversion

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EU-Verordnung gegen Homöopathie - Barbara Thielmann - 02.05.12009

EU-Verordnung gegen Homöopathie

Eine wichtige Nachricht für uns ganzheitlich-orientierte Menschen!

Ende des Jahres, am 31. Dezember 2009, soll eine neue EU Direktive unter Zuhilfenahme des *"Codex Alimentarius"* eine weitreichende Begrenzung der zulässigen Inhaltsstoffe auf dem Gebiet der alternativen Medizin in Kraft setzen, wenn sie beschlossen wird. Dies wird zur Folge haben, dass die Mittel die es heute zu kaufen gibt (betrifft auch Homöopathie,Bachblüten, Schüsslersalze und alle Mineral- oder Vitaminprodukte u.v.m.), derart in der Menge der Inhaltsstoffe begrenzt werden, dass sie unwirksam werden, oder gänzlich vom Markt müssen, weil sie nach den neuen Bestimmungen keine Lizenz mehr bekommen.

Diese Nachricht, die mich über Hintertüren erreichte, hat mich doch sehr erschreckt, denn eine solche Begrenzung würde für uns Alternativmediziner und Heilpraktiker sowie für unsere Naturheilmittel-Lieferanten das absolute Aus bedeuten.

In England in den "Health Stores" gibt es DIN A5 große Karten, auf welchen die Konsumenten aufgefordert werden, sich schriftlich an ihre Abgeordneten zu wenden um diese Entwicklung zu stoppen! Ganz offen und offiziell wird dort diese Information gehandelt und diskutiert, um dagegen anzugehen. Die Hauptinitiative für die EU-Neuregelung geht übrigens von Deutschland, Frankreich und Italien aus ...

die folgende Internetseite gibt auch in deutsch Auskunft über diese EU-weite Kampagne:

http://www.consumersforhealthchoice.com/index.php?option=com_content&task=view&id=15&Itemid=150_

Unterzeichnen in Deutsch kann man hier:

http://www.consumersforhealthchoice.com/index.php?option=com_content&task=view&id=272&Itemid=229

Hier kann man Informationen auch in deutscher Sprache einsehen und eine Petition unterzeichnen, sowie einen anhängenden Musterbrief, an die zuständige Abgeordnete in Brüssel, finden. Der Brief dient nur als Vorlage, eigener Text ist selbstverständlich möglich und eigentlich auch erwünscht.

Ich bin entsetzt, dass eine solche Direktive, in welcher es vor allem um ein Ansinnen der Pharmalobby geht, die Verbreitung von alternativen Naturheilmitteln möglichst weit einzuschränken, zu Gunsten pharmazeutisch erzeugter Stoffe, in England klar erkannt und öffentlich bekämpft wird, hier hingegen nur über Hintertüren zu erfahren ist und von den meisten Bürgern als "Verschwörungstheorie" abgetan wird. Bitte versucht euch darüber zu informieren, gebt diese Informationen weiter und schreibt Euren zuständigen Abgeordneten.

Wir werden hier ganz klar in unserer Eigenschaft als "Mündige Bürger"** übergangen. Wollen wir das? Die Engländer gehen da einen guten und demokratischen Weg! Gehen wir den gleichen Weg! Allein das Schüsslersalz Nr. 7, welches wohl schon vielen bei Schmerzen jeglicher Art sanft und nebenwirkungsfrei geholfen hat, sollte es wert sein!

Ich bitte freundlichst um Weitersendung dieser Mail und Rege Beteiligung.
DANKE!

Mit besten Grüßen
Barbara Thielmann
-Vorstand-/
-die alternaive-
Verein zur Förderung der ethischen
und staatsbürgerlichen
Bildung in der Gesellschaft


Re: EU-Verordnung gegen Homöopathie - Inte - 04.05.12009

Zitat:Dies wird zur Folge haben, dass die Mittel die es heute zu kaufen gibt (betrifft auch Homöopathie,Bachblüten, Schüsslersalze und alle Mineral- oder Vitaminprodukte u.v.m.), derart in der Menge der Inhaltsstoffe begrenzt werden, dass sie unwirksam werden

Mir ist die Information zu allgemein gehalten und für mich widersprüchlich. Homöopathische Mittel, ich meine auch Bachblüten und Schüsslersalze, gelten als Heilmittel und sind ohnehin nur in Apotheken erhältlich. Auch sind deren Inhaltsstoffe kaum mehr beschränkbar, es ist ja bereits fast oder gar "nichts drin". Hahnemann hat gerade deshalb begonnen, Substanzen zu potenzieren, weil er die ungewünschten und teilweise ja auch wirklich giftigen Nebenwirkungen mancher Stoffe vermeiden wollte. Ich denke, beim Codex alimentarius in diesem Zusammenhang geht es um den Gehalt in Nahrungsergänzungsmitteln, also Mineralien und Vitamine, die zusätzlich in Pillenform zugeführt werden, und die ab einem gewissen Gehalt dann auch als Medikament gelten. Bitte berichtige mich, wenn ich falsch liege. Wobei das jetzt nicht heißt, daß ich ein Freund von immer mehr Verordnungen, Einschränkungen oder gar Verboten an Stellen wäre, die die Einzelperson in ihrem Leben auch selbst bestimmen könnte.


Re: EU-Verordnung gegen Homöopathie - Meggan - 04.05.12009

Leider musste ich auch jetzt schon bemerken, dass zusehends homöopathische Mittel vom deutschen Markt verschwinden. Mein Englisch reicht nicht aus, um die angegebene Seite auf Anhieb zu übersetzen und damit wirklich mitreden zu können, aber die Nachricht an sich schockiert mich schon. Ich bin krebskrank und manchmal eben auch, neben dem Versuch mich gesund zu ernähren, auf ordentlich dosierte Alternativmedizin angewiesen. Und es macht mich traurig, in so einer Gesellschaft zu leben. Aber wie gesagt, ich habe den Artikel nicht vollständig gelesen, doch für mich wäre das ein großer Einschnitt in eine ohnehin schon problematische Lebenssituation.


Re: EU-Verordnung gegen Homöopathie - Inte - 04.05.12009

Es gibt schon verschiedene Einschränkungen. Beispielsweise das homöopathisch zubereitete Mittel Opium ist, auch in höheren Potenzen, rezeptpflichtig, gilt in den tieferen Potenzen gar als Betäubungsmittel, gar nicht so wenige Mittel sind in den Tiefpotenzen rezeptpflichtig, wenn also noch ein Stoff nachweisbar ist, weiterhin gibt es Engpässe seltener Mittel, weil sie nicht mehr von vielen Firmen hergestellt werden, betroffen sind auch die sog. Nosoden. Es geht hierbei, wie ich es verstehe, um den Nachweis der Keim- und Virenfreiheit in homöopathischen Mitteln, wie es das Arzneimittelgesetz vorschreibt, besonders in tierischen Mitteln und eben den Nosoden. Klingt erstmal ja auch sinnvoll, aber laut dem Verband der klassischen Homöopathen Deutschland e.V. ist ein solcher Nachweis, bei höheren Potenzen jedenfalls, überflüssig (weil ja immens verdünnt, nehme ich an), weshalb einige Hersteller wohl auf die Herstellung der Tiefpotenzen verzichteten, um nicht das Herstellverfahren selbst zu verändern, was ja das Mittel verändern würde.
Eine Problematik gibt es also schon, und gerade für Heilpraktiker sicher auch nicht unerhebliche Einschränkungen, weil sie keine Rezepte ausstellen können und auch keine rezeptpflichtigen Arzneimittel anwenden dürfen (soweit ich weiß jedenfalls).
Was heute oft Alternativmedizin genannt wird kommt, ganz allgemein, meist aus der Erfahrungsmedizin, die hierzulande auch als Maßstab anerkannt ist/war. Die Eu Normen verlangen, wie es aussieht, klinische Prüfungen, die aber teuer sind, und von den oftmals kleineren Herstellern von Naturheilmitteln meist nicht getragen werden können. Viele Naturheilmittel könnten daher vom Markt verschwinden oder sind vielleicht bereits verschwunden, wegen EU Normen, denen man Rechnung tragen mußte oder wollte (weiß ich nicht). Das hängt auch mit dem Arzneimittelgesetz zusammen.

Der Codex alimentarius befaßt sich mit "Lebensmittelsicherheit und -produktqualität" (aus Wikipedia). Hier geht's nicht um Arzneien, sondern welches Lebensmittel in welcher Qualität "gesund und sicher" ist und welches nicht. Also Aspartam ist ja in vielen Produkten drin, muß also sicher sein Lol , wohingegen Stevia als und in Lebensmitteln nicht erlaubt ist, weil man das erst noch ganz gründlich prüfen muß, ob das ganz wirklich auch sicher ist. Ogrins
Den Zusammenhang sehe ich dort, wo manche Nahrungsmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel auch zu Heilzwecken eingesetzt werden können, wenn die Zusammensetzung oder Qualität, Menge diesem Codex für Lebensmittel widerspricht, entsteht hier natürlich auch wieder eine Problematik für Heilverfahren, die dann z.B. verschreibungspflichtig würden.
Ich sehe jetzt aber immer noch nicht die Betroffenheit für homöopathische Arzneimittel.


Re: EU-Verordnung gegen Homöopathie - Dr. med. Bolkart, Klaus - 06.05.12009

Ganzheitliche Gesundheit und ganzheitliche Heilweisen benötigen - ebenso wie bedarfsweise Antiobiotika oder sinnvolle Allopathika - die Homöopathie, Naturheilmittel und in gewissem Umfang auch Nahrungsergänzungsmittel. Das sollte doch Jedem begreiflich sein, oder?
Von einer solchen Umsetzung bitte ich doch rasch und für immer Abstand zu nehmen. Das beschneidet doch wieder einmal auf`s Neue die Freiheit des Einzelnen - ob Arzt oder Patient!
Dr. Bolkart


Re: EU-Verordnung gegen Homöopathie - Dr. med rer. Thäles - 13.05.12009

Kettenbriefe wie dieser dienen lediglich dem Erzeugen von Ängsten, Missinformation und Bauernfängerei.
Homöopathische Mittel fallen nicht unter die Nahrungsergänzungsmittel.
Dem Trend wirklich auch gefährliche Substanzen ohne medizinische Indikation in unbekannter Dosierung im Drogeriemarkt um die Ecke zu kaufen und zu konsumieren sollte jedenfalls Einhalt geboten werden.
Die EU-Verordnung ist im Sinne des Verbraucherschutzes zu unterstützen!

MfG
Thäles


Re: EU-Verordnung gegen Homöopathie - Inte - 14.05.12009

Zitat:Dem Trend wirklich auch gefährliche Substanzen ohne medizinische Indikation in unbekannter Dosierung im Drogeriemarkt um die Ecke zu kaufen und zu konsumieren sollte jedenfalls Einhalt geboten werden.

"wirklich auch gefährliche Substanzen"? "in unbekannter Dosierung"?
Hier braucht man gar nicht mehr weiterreden.
Und der Titel "Dr. med.rer" ist mir unbekannt. Ich kenne nur Dr.rer.med. und Dr.med.rer.nat. Aber eine Aufklärung ist nicht nötig; zu uninteressant.


Re: EU-Verordnung gegen Homöopathie - justjules - 15.05.12009

copy von : http://www.zentrum-der-gesundheit.de/codex-alimentarius-ia.html


Die neuen Richtlinien gleichen einem Massenmord

Die baldige Einführung wurde u. a. für folgende Normen vorgeschlagen:

* Alle Mikro-Nährstoffe (wie z. B. Vitamine und Mineralien) sind als Giftstoffe anzusehen und aus allen Lebensmitteln zu entfernen, da der Codex die Verwendung von Nährstoffen zur "Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Leiden oder Krankheiten" untersagt

* Sämtliche Lebensmittel (einschließlich Bio-Lebensmittel) sind zu bestrahlen, wodurch alle "giftigen" Nährstoffe entfernt werden (es sei denn, Verbraucher können ihre Lebensmittel selbst vor Ort erzeugen). Ein Vorbote dieser Richtlinienangleichung tauchte im August 2008 in den USA auf - nämlich mit der heimlich gefällten Entscheidung, sämtlichen Kopfsalat und Spinat im Namen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit einer Massenbestrahlung zu unterziehen. Wenn der Schutz der Öffentlichkeit das Hauptanliegen der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA ist, warum wurde das Volk nicht über diese neue Praxis informiert?

* Die genehmigten Nährstoffe werden auf eine von der Codex-Kommission erarbeiteten Positivliste beschränkt. Sie wird so "nützliche" Stoffe enthalten wie Fluorid (3,8 mg pro Tag), das aus Industrieabfällen erzeugt wird

* Alle Nährstoffe (z. B. die Vitamine A, B, C und D, sowie Zink und Magnesium), die irgendeine gesundheitsfördernde Wirkung aufweisen, werden in therapeutisch wirksamen Mengen als unzulässig erachtet. Sie sind anteilsmäßig so zu reduzieren, dass ihre Wirkung für die Gesundheit vernachlässigbar wird

* Die Untergrenze wird auf nur 15 Prozent der empfohlenen Verzehrmenge (RDA) festgesetzt.6 Selbst mit Rezept wird niemand mehr auf der Welt solche Nährstoffe in therapeutisch wirksamen Mengen bekommen können.


Die im Codex potentiell erlaubten und für sicher befundenen Nährstoffmengen sind noch nicht festgesetzt. Hier sind einige Beispiele, was möglicherweise kommen wird (beruhend auf dem derzeitigen EU-System):

* Niacin: Obergrenze von 34 ìg (Microgramm) pro Tag (die wirksame Tagesdosis liegt aber zwischen 2.000 und 3.000 ìg (Microgramm)

* Vitamin C: Obergrenze von 65-225 ìg (Microgramm) pro Tag (die wirksame Tagesdosis liegt zwischen 6.000 und 10.000 ìg (Microgramm)

* Vitamin D: Obergrenze von 5 ìg (Microgramm)pro Tag (die wirksame Tagesdosis liegt zwischen 6.000 und 10.000 ìg (Microgramm)

* Vitamin E: Obergrenze von 15 IE (Internationale Einheiten) Alpha-Tocopherol pro Tag, obwohl Alpha-Tocopherol an sich als zellschädigend gilt und für den menschlichen Körper giftig ist. (Die wirksame Tagesdosis gemischter Tocopherole liegt zwischen 10.000 und 12.000 IE)

* Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach unzulässig werden, in Ernährungsfragen in irgendeiner Form Rat zu erteilen. Das beinhaltet auch schriftliche Artikel in Zeitschriften oder im Internet sowie mündlichen Rat an Freunde, Familienmitglieder oder sonst jemanden. Die Verordnung erstreckt sich auf alle Formen der Berichterstattung über Vitamine und Mineralstoffe und auf Ernährungsberatungen. Solche Informationen könnten als versteckte Handelsschranke angesehen werden und Wirtschaftssanktionen für das betreffende Land nach sich ziehen

* Weltweit sind alle Milchkühe mit dem genmanipulierten rekombinanten Rinderwachstumshormon der Firma Monsanto zu behandeln

* Alle Tiere, die der Lebensmittelerzeugung dienen, sind mit starken Antibiotika und körperfremden Wachstumshormonen zu behandeln

* Krebserregende und tödliche organische Pestizide werden wieder in erhöhten Mengen in Lebensmitteln erlaubt sein. Darunter sind sieben der zwölf Gefährlichsten (z. B. Hexachlorbenzol, Toxaphen und Aldrin), die auf der Stockholmer Konvention für langlebige organische Schadstoffe im Jahre 2001 von 176 Staaten - auch den USA - verboten wurden7

* Der Codex wird gefährliche und giftige Mengen von Aflatoxin in Trinkmilch - 0,5 ppb (Teile pro Milliarde) - gestatten. Aflatoxin entsteht in Tierfutter, das bei der Lagerung verschimmelt ist. Es handelt sich um die zweitstärkste (nicht mit Strahlung zusammenhängende) Krebs erregende Substanz die wir kennen

* Die Anwendung von Wachstumshormonen und Antibiotika wird für alle Viehbestände, Geflügelarten und im Wasser gezüchteten Tiere, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, vorgeschrieben

* Der weltweite Einsatz ungekennzeichneter genmanipulierter Organismen in Feldfrüchten, Tieren, Fischen und Pflanzen wird vorgeschrieben

* Es werden erhöhte Mengen von für Menschen und Tiere giftigen Pestizid- und Insektizidrückständen zugelassen


Re: EU-Verordnung gegen Homöopathie - Paganlord - 15.05.12009

Zitat:Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach unzulässig werden, in Ernährungsfragen in irgendeiner Form Rat zu erteilen.

Da hilft nur noch eins. Der eigene Garten – solange das dann noch erlaubt ist.


Re: EU-Verordnung gegen Homöopathie - Wishmaster - 15.05.12009

Sie wollen den Leuten also vorschreiben, was diese essen sollen. Noch schlimmer sind nur noch die, die wollen, was sie sollen.

[Bild: essen1.gif] Wir wollen, was wir sollen [Bild: essen1.gif]