Atheisten in 13 Ländern von Hinrichtung bedroht - Druckversion +- Tal der weisen Narren (https://www.pagan-forum.de) +-- Forum: Alltagsgeschehen (https://www.pagan-forum.de/forum-7.html) +--- Forum: Weltgeschehen (https://www.pagan-forum.de/forum-16.html) +--- Thema: Atheisten in 13 Ländern von Hinrichtung bedroht (/thread-4307.html) |
Atheisten in 13 Ländern von Hinrichtung bedroht - Knight - 11.12.12013 aus http://religion.orf.at/stories/2619683/ Zitat:Atheisten riskieren in 13 Ländern für Glaubensleugnung den Tod. Das geht aus einem Bericht der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union hervor, der zum Tag der Menschenrechte am Dienstag veröffentlicht wurde. Wer also meint religöse Verfolgung gehöre der Vergangenheit an irrt gewaltig. Denn auch in Österreich oder Deutschland werden qualifizierte Leute nicht zu entsprechenden Posten vorgelassen, wenn sie die falsche oder gar keine Konfession besitzen (das fängt bei den untersten Berufen an und geht bis rauf an die oberste Spitze). RE: Atheisten in 13 Ländern von Hinrichtung bedroht - Wishmaster - 11.12.12013 Die Zahlen als solche sind bereits erschreckend; noch brutaler ist jedoch die Wirklichkeit im Jahre 2013, wenn man als Atheist oder Heide in Deutschland leben will. Heiden und Atheisten zu Moschee- und Kirchenbesuch zwingen? - Wishmaster - 18.04.12019 Von Atheisten verweigerter Moscheebesuch: Der Fall könnte in die nächste Runde gehen RENDSBURG. Der Fall eines Ehepaars aus Rendsburg, das seinen Sohn nicht an einem Moscheebesuch während des Schulunterrichts teilnehmen ließ, könnte neu aufgerollt werden. Als Grund nannte der Rechtsanwalt des Vaters, Alexander Heumann, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea einen Formfehler. Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sei nicht an ihn als Verteidiger weitergeleitet worden. Heumann zufolge wurde die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erst auf seine telefonische Nachfrage hin an ihn geschickt, als das Gericht seine Entscheidung schon getroffen hatte. Sein Kollege, der die Mutter vertritt, habe das Dokument gar nicht erhalten. Vergleich mit „Fridays for future“-Demonstrationen Die Verteidiger rügten deshalb „die Verletzung rechtlichen Gehörs“ und beantragten, den Beschluß des Gerichts aufzuheben. Wenn der Rüge stattgegeben wird, muß das Oberlandesgericht das Verfahren neu aufrollen. Heumann stellte klar, daß es in dem Fall um grundsätzliche Rechtsfragen gehe, etwa die Reichweite des elterlichen Erziehungsrechts. Wenn die Finanzierung sichergestellt sei, würden die Eltern möglicherweise auch Verfassungsbeschwerde einlegen. Fragwürdig sei auch, daß die Eltern in diesem Fall ein Bußgeld zahlen müßten, während die regelmäßige Teilnahme an den „Fridays for future“-Demonstrationen ungeahndet bleibe. „Diese Demonstrationen beginnen auch erst um 12 Uhr, da fragt niemand, ob die Schüler nicht vorher in den Unterricht gehen könnten.“ Rechtsbeschwerde abgelehnt Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte am Dienstag eine Rechtsbeschwerde gegen die Zahlung einer Geldbuße nicht zugelassen. Damit ist der Bescheid von 50 Euro eigentlich nicht mehr anfechtbar. Der damals 13 Jahre alte Gymnasiast sollte im Juni 2016 im Erdkundeunterricht das islamische Gebetshaus im schleswig-holsteinischen Rendsburg besuchen. Der Anwalt der Eltern argumentierte, der Besuch einer Moschee sei Teil des Religionsunterrichts. Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre, sagte Heumann 2017 der JUNGEN FREIHEIT. Die Schulleitung habe die Exkursion aus „reiner Willkür“ durchsetzen wollen, zitieren ihn die Kieler Nachrichten. https://jungefreiheit.de/kultur/2019/verweigerter-moscheebesuch-fall-koennte-in-naechste-runde-gehen/ |